Ich würde in Deinem Fall nach dem Einspruch einfach kleine Beträge ans FA zahlen, nicht die geforderte Summe komplett. So können sie nämlich nicht viel tun da Du ja was zahlst.
Steuernachzahlung/Vorauszahlung
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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung| 28.06.2023, 16:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.06.2023, 16:09 von J R.)(28.06.2023, 15:29)vrider73 schrieb: Ich würde in Deinem Fall nach dem Einspruch einfach kleine Beträge ans FA zahlen, nicht die geforderte Summe komplett. So können sie nämlich nicht viel tun da Du ja was zahlst. guter Ansatz, aber das Problem war die Festsetzung. Die Behörde stellt einen Betrag X fest und teilt diesen in 4 Quartale ein. Wenn das erste Quartal des Jahres schon vorüber ist, dann wird Betrag X durch 3 geteilt und man hat dadurch deutlich höhere Quartalszahlungen. Wenn du dann noch mehrere Jahre addierst, dann steigert sich die Summe an Zahlungen entsprechend. Nur fürs Protokoll, es war nicht meine Schuld, dass ich mit zwei Jahren im Rückstand bin, die Behörde arbeitet nicht schneller. __________________
whatever it takes
Aber ein Steuerberater sollte das erkennen können und ggf höhere freiwillige Vorauszahlungen vorschlagen.
(28.06.2023, 16:37)vrider73 schrieb: Aber ein Steuerberater sollte das erkennen können und ggf höhere freiwillige Vorauszahlungen vorschlagen. höhere Rückstellungen würde ich denken, man muß nix zum FA schicken was die nicht haben wollen aber man kann es halbwegs liquide bereithalten wenn man weiß da was kommt an Forderung (und das weiß man ja denn der Steuerberater kann das per einfachen Knopfdruck berechnen). __________________
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