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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.01.2021, 10:20)Ste Fan schrieb: Wobei Saxo Bank technisch ok ist, die Software weitaus benutzerfreundlicher ist als die von IB...aber die Gebuehren im Vergleich zu IB ein vielfaches teurer sind.
Ich hatte meinen Hauptaccount bei Saxo - bis sie dann gemeint hatten sogar Custody Fee wieder einfuehren zu muessen.... Scared

Es hilft mir ja nix, wenns nicht anders geht.
Ich hab mit meinem Steuerberater und der Anwältin zwar noch einen Plan B, aber ob der klappt steht noch nicht fest.
Im absoluten Notfall wenn gar nix funktioniert trade ich halt einfach privat und mach in der Firma nur die anderen Geschäfte.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.01.2021, 10:10)muchmoney schrieb: Aktuell bin ich mit der Saxo Bank im Gespräch.
Führe es aber erst weiter, wenn ich ausgewandert bin, vorher is mir das zu sinnlos, weil die ebenso wie IB zuerst sagten "alles easy, ist ja EU, wir brauchen 3 Dokumente (hatte ich), maximal 2 Wochen" und jetzt wollen sie alle Möglichen Unterlagen die ich entweder noch nicht habe (Jahresabschluss 2020 z. B.) oder sich später beim Auswandern wieder ändern (Adresse, Telefonnummer). Rolleyes

Besten Dank.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Fristverlängerung


https://news.guidants.com/#!Artikel?id=9159281
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(28.01.2021, 19:11)Honnete schrieb: Fristverlängerung


https://news.guidants.com/#!Artikel?id=9159281

Die Glatze will sich da nur rausmogeln.
Wenn er die Frist verlängert, gehn ertsmal n paar Sebständige weniger gleich den Bach runter.
Er wird dann zwar immer noch als größter Gelddrucker aller Zeiten in die Geschichte der Finanzminister eingehen.

Der Titel zum Finanzminister mit den meisten Pleiten aller Zeiten kann er sich aber ersparen!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.01.2021, 22:18)frank schrieb: Meine 80.000 € Verluste mit Futures aus den Jahren 2020 und 2019 kann ich mit Gewinnen aus Futures, die in den Jahren 2021 und 2022 entstehen werden verrechnen, so dass ich im Jahr 2021 erstmal keine Steuern auf Gewinne mit Futures bezahlen muss, solange die Gewinne im Jahr 2021 unter 80.000 € sind.
Habe ich das richtig verstanden?
Wonder
Auf was konnte man denn 2019 und 2020 spekulieren, mit dem man so viel Verluste machen konnte? Wonder

Hm..
Wusste gar nicht dass es Papiere gab, mit denen man auf die Verfassungtreue der Bundes- und Landesregierungen spekulieren konnte! Biggrin
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(28.01.2021, 19:11)Honnete schrieb: Fristverlängerung


https://news.guidants.com/#!Artikel?id=9159281

klingt gut (für meine individuelle Steuersituation 2019  Smileys-geld-891282)

__________________
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.01.2021, 14:36)frank schrieb: Hallo,

ich habe eine Frage:

Ich habe aus dem Jahr 2019 und 2020 noch viele Verluste aus Futures. Mehr als 80.000 Euro.
Wenn ich im Jahr 2021 z.B. 80.000 Euro Gewinne mit Futures mache, kann ich diese 80.000 Euro Gewinne dann mit den 80.000 Euro Verlusten aus den Jahren 2019 und 2020 verrechnen? Oder geht das nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro?

2) Wie macht ihr das:
Hört ihr jetzt komplett auf mit Futures zu spekulieren wegen dem neuen Gesetz?

3) Habe ich das richtig verstanden?: (Beispiel)
Wenn ich jetzt heute um 13:30 Uhr z.B. den DAX-Future mit 60.000 Euro Gewinn verkaufe und morgen eine neue Position mit dem DAX-Future eröffne, die ich übermorgen mit 60.000 Euro Gewinn schließe, dann kann ich die 60.000 Euro Gewinn nicht mit den 60.000 Euro Verlust verrechnen?

(23.01.2021, 14:19)frank schrieb: In welchen Verlustverrechnungtopf gehören Verluste aus Devisenspekulation?
Also wenn ich bei Interactive Brokers 100.000 Euro in US-Dollar umtausche und später wieder mit Verlust zurück tausche.
In welchen Verlustverrechnungstopf kommen die Verluste?

2) Kann ich Gewinne aus solchen Währungsspekulationen mit Verlusten aus dem "sonstigen Verlustverrechnungstopf" verrechnen?

Devisengewinne kommen in Deine normal Veranlagung, also zu versteuern wie Arbeitseinkommen. Nach 1 Jahr sind Gewinne steuerfrei. Gibt auch eine Freigrenze/betrag von circa 500€... Einfach mal googlen
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.01.2021, 10:20)Ste Fan schrieb: Wobei Saxo Bank technisch ok ist, die Software weitaus benutzerfreundlicher ist als die von IB...aber die Gebuehren im Vergleich zu IB ein vielfaches teurer sind.
Ich hatte meinen Hauptaccount bei Saxo - bis sie dann gemeint hatten sogar Custody Fee wieder einfuehren zu muessen.... Scared

Wie sieht bei der Saxo die paper work aus, ist das einfacher zu handhaben für den Fiskus?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Denke mal du musst dich bei beiden einarbeiten und etliches haengt ja von deiner pers. Situation ab.
In Prinzip duerfte es jedoch schon so sein dass fuer einen unbedarften Dritten der irgendwann die Reporte vor die Nase gehalten kriegt Saxo Banks Reporte schluessiger bzw einfacher nachzuvollziehen sind als die IB...
Man kann wahrscheinlich schon sagen dass Saxo "overall" benutzerfreundlicher ist...

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

https://broker-bewertungen.de/forex-cfd-...s-saxobank


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