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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(24.11.2020, 17:54)rienneva schrieb: Das Ganze geht ja wohl von der SPD aus, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich finde es interessant dass offenbar die SPD hier zum Opfer der Finanzlobby geworden ist und Privatleute benachteiligt, aber die vielgehassten "Finanzhaie" bevorzugt. War das nicht einmal andersrum? Verrat an den eigenen Idealen. Möchte mal wissen ob der genannte Abgeordnete irgendwas gewinnt bei dieser Sache.

Das machen die doch schon seit Schröder. Wenn nicht sogar schon eher damit angefangen wurde... Wonder
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.12.2020, 19:34)boersenkater schrieb: das bezog sich wohl auf diesen seinen Beitrag...

GmbH auf einmal Steuergestaltung, z.B. weil der Kunde beim Broker ja trotzdem privat haften muss

Der Kunde beim Broker ist die GmbH. Es kann vertraglich geregelt werden, dass der Gesellschafter einspringt.

Steuergestaltung ist das ganze Konstrukt natürlich; aber nicht nur legal, sondern auch noch gewünscht.

__________________
One bottle a day keeps the doctor away.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 13:45)bimbes schrieb: Als Termingeschäfte werden neben bei uns nicht handelbaren Produkten auch Optionsgeschäfte, Futures (Eurex) sowie Contract for Difference (CFD) eingestuft. Diese fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus Satz 5 (Termingeschäfte). Auch der wertlose Verfall von als Termingeschäft eingestuften Produkten fällt unter die Regelung des Satzes 5.

Ausnahme sind Verluste aus der Glattstellung von Stillhalterpositionen. Diese sind nicht von den neuen Regelungen zur Verlustverrechnung betroffen   Tup

Wie weisen wir das dann nach? Dass wir keine "bösen Spekulanten" sind?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 18:48)Sterling schrieb: cooles Konzept! Definitiv eine interessante Möglichkeit

Absolut blödsinnig, da jede GmbH im elektronischen Bundesanzeiger sich nackig machen muss, es kann also THEORETISCH jeder Honk sehen wieviel Du in Deiner GmbH hast.
Um weiter zu traden kann es eine Möglichkeit sein für so manchen, ich würde es mir zweimal oder noch öfter überlegen ob ich ne deutsche GmbH gründe.
Die Vor- und Nachteile hatten wir ja bereits zur Genüge erörtert.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.12.2020, 01:09)boersenkater schrieb: Naja scheint hier aber wohl viele nicht zu berühren.

Hätte jetzt erwartet (und bin ehrlich gesagt etwas enttäuscht) das hier auch mal konkreter über Lösungen für
das Dilemma diskutiert wird. Nach meinen zwei größeren Beiträgen in denen ich mal laut nachgedacht habe und
verschiedene Rechnungen mit verschiedenen Lösungen in den Raum geworfen habe, hätte ich da mehr Echo
erwartet. Aber scheint dann hier im Forum wohl doch nicht wirklich ein Problem zu sein. Schätze mal das Volumen
und die Verluste beim Terminhandel sind so gering das es für die meisten nicht lohnt sich darüber Gedanken zu machen.

Den Aktienhandel mit dem sich die meisten hier beschäftigen betrifft es halt nur marginal wenn Totalverluste
vorhanden sind. Also ich hatte zu den Zeiten als ich noch Aktien gehandelt habe nie einen Totalverlust.
Hatte nur mehr oder weniger aus Spass als ich damals vor Platzen der Internetblase mit allem raus bin noch
ein paar Commerce One im Depot die ich einfach liegen gelassen habe. Habe zugeschaut wie die über die Jahre
immer weiter runter  liefen.  Dann bei 0 waren und irgendwann ausgebucht wurden. Habe ich glaube ich noch
zu DM-Zeiten für um die 3000DM gekauft.

Unterm Strich denke ich das es jetzt mit der jetzt erhöhten Verlustverrechnung auf 20k am besten ist erstmal privat
weiter zu traden. Wenn die 20k erreicht sind muss man rechnen wann die Grenze erreicht ist ab der man das
ganze gewerblich macht. Hängt halt dann von den Gewinnen ab. Je nachdem wie die aussehen kann der Verlust
auch weit über 20k gehen und es trotzdem schlechter sein ein Unternehmen zu gründen. Wenn auch noch mit
Aktien gehandelt wird erst recht.

Für einen reinen Futurestrader wie mich macht dann die Einzelunternehmung am meisten Sinn. Die GmbH macht
erst bei sehr hohen Gewinnen sinn. Selbst bei einem Gewinn von 1 Mio Euro wäre eine Einzelunternehmung oder
eine Personengeselllschaft günstiger als die GmbH. Wenn Aktien gehandelt werden kann die Sache anders aussehen.
Das muss man sich bei Bedarf dann anschauen um zu entscheiden was günstiger ist. Ist bei mir halt nicht der Fall.
Kann mit Aktien einfach nichts mehr anfangen.

Hier gibt es einen ganz guten Rechner mit dem man die Steuerbelastung des Gewinns und die Gesamtsteuerbelastung
bei Gmbh und Einzelunternehmen/Personengesellschaft direkt ausrechnen und vergleichen kann.

https://www.steuerschroeder.de/Steuerrec...leich.html

Unter dem Rechner wird auch noch einiges sehr gut erklärt. Heute erst entdeckt aber ziemlich umfangreich, gut
strukturiert und sehr informativ.

Wenn sonst nix konstruktives mehr kommt bin hier erstmal raus....

Die einen (meisten) machen nur Gewinn, die anderen sind schon auf dem Sprung... Biggrin
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.12.2020, 20:46)muchmoney schrieb: Wie weisen wir das dann nach? Dass wir keine "bösen Spekulanten" sind?

Der Witz ist....






....das es ursprünglich gar nicht um die bösen Spekulanten ging sondern um die Verhinderung
der Steuergestaltungsmöglichkeiten/Steuerbetrügereien wie bei den Umsatzsteuerkarussellen
und den Cum-Ex-Geschichten...

Wir sind dabei nur Kollateralschaden - verursacht dadurch das die "Killer-Sätze" den abstimmenden
Abgeordneten unter obigem Gesichtspunkt mit untergeschoben wurden. Ohne das denen die
Tragweite klar war wofür sie abgestimmt haben. Im Grunde müssten die denen es jetzt bewusst
ist und die das ganze wieder kippen wollen wegen arglistiger Täuschung klagen. Die Willenserklärung
wurde im Grunde durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen auf hinterhältige Weise erschlichen.

__________________
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.12.2020, 20:56)muchmoney schrieb: Absolut blödsinnig, da jede GmbH im elektronischen Bundesanzeiger sich nackig machen muss, es kann also THEORETISCH jeder Honk sehen wieviel Du in Deiner GmbH hast.
Wenn dass das größte übel ist, dann isset doch gut.

__________________
Hat sich erledigt. 
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.12.2020, 21:05)boersenkater schrieb: Der Witz ist....






....das es ursprünglich gar nicht um die bösen Spekulanten ging sondern um die Verhinderung
der Steuergestaltungsmöglichkeiten/Steuerbetrügereien wie bei den Umsatzsteuerkarussellen
und den Cum-Ex-Geschichten...

Wir sind dabei nur Kollateralschaden - verursacht dadurch das die "Killer-Sätze" den abstimmenden
Abgeordneten unter obigem Gesichtspunkt mit untergeschoben wurden. Ohne das denen die
Tragweite klar war wofür sie abgestimmt haben. Im Grunde müssten die denen es jetzt bewusst
ist und die das ganze wieder kippen wollen wegen arglistiger Täuschung klagen. Die Willenserklärung
wurde im Grunde durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen auf hinterhältige Weise erschlichen.

Ich denke, das ist Teil der Legendenbildung?

Der wissenschaftliche Dienst des Bundesrates hat den Beteiligten klar gemacht, dass der Entwurf nicht verfassungskonform ist. Man hätte eine Korrektur vornehmen können und müssen.
Entweder ging es nur um das Durchsetzen einer Ideologie (wovon ich ausgehe) oder niemand hat sich mit dem Einwand des Bundestages beschäftigt?
Die Antwort von Herrn Linnemann, auf mein Schreiben an ihn, "man müsste mit der SPD einen Kompromiss finden, es seien noch wichtigere Vorhaben zu verabschieden" (sinngemäß).
Ähnlich hat Frau Tillmann geantwortet. Sie hat zugegeben, dass der Entwurf unsauber war und später wahrscheinlich "kassiert" würde.
Also hat sich ein Betonkopf durchgesetzt! 
Es ist krass, wenn man das live mitbekommt. Man könnte zum "Querdenker" werden, weil man sich fragt, was kommt als nächstes, was nicht verfassungskonform ist?
Ich bin mir sicher, dass die Gerichte die Reparatur vornehmen werden (wann?).  So kann das nicht Sinn des politischen Betriebes sein.
Ohne Lobby und die haben wir nicht, als "retail trader" fällt man in der sogenannten Demokratie hinten runter.
Für mich sind die nicht mehr wählbar...

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich sehe die Sache auf der Ebene eigentlich sehr eindeutig: Deutschland ist prinzipiell kein Aktien-Land. Der Investor wird als ein Reicher gesehen, der ohnehin zuviel hat.
Da vereinigt sich Sozialneid mit Missgunst gegenüber den Leuten, die vermeintlich ohne zu Arbeiten Geld verdienen.

Das spiegelt sich irgendwann auch in der Gesetzgebung wieder.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich streue mal etwas anderes rein. Vielleicht wäre das hier eine Alternative. Zugegeben mit $1200 laufende kosten pro Monat etwas teuer

https://structurer.vauban.io/


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