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(27.10.2020, 21:43)Ca$hmandt schrieb: [ -> ]willst du plattner überbieten? Cool Biggrin

      Nein, aber vielleicht will er noch mehr haben und ich kann paar Cent abgreifen.     Tup
Plattner kauf nicht persönlich die SAP-Aktien, sondern über HASSO PLATTNER SINGLE ASSET GMBH & CO. KG.

Welcher Zweck wird damit erreicht?
Kann mir vorstellen, dass die Firma die 1/4 Mrd schneller flüssig hat als die Privatperson. Steuern können da auch ne Rolle spielen.

Ende der Ratestunde ????

Kaietan

(27.10.2020, 23:15)Mr. Passiv schrieb: [ -> ]Kann mir vorstellen, dass die Firma die 1/4 Mrd schneller flüssig hat als die Privatperson. Steuern können da auch ne Rolle spielen.

Ende der Ratestunde ????

Der investiert nicht als Privatperson sondern über ein eigens dafür geschaffenes Firmenvehikel, nenn es meinetwegen Family Office, das diese Liquidität natürlich problemlos und schnell bereitstellen kann.

Honnete

Fahrversuche auf Kopfsteinpflaster


Der Übergang läuft einfach nicht rund und ihre Kunden sagen das auch. Nun spiegelt ihre Umsatzentwicklung das auch wider.


https://www.finanznachrichten.de/nachric...ne-016.htm

cloudatlas

(27.10.2020, 23:11)EMEUV schrieb: [ -> ]Plattner kauf nicht persönlich die SAP-Aktien, sondern über HASSO PLATTNER SINGLE ASSET GMBH & CO. KG.

Welcher Zweck wird damit erreicht?

im Privatvermögen muss man Veräußerungsgewinne mit 25% versteuern, in der GmbH nur mit 1,5%

bei den Summen macht sich das dann bemerkbar  Biggrin
(03.11.2020, 19:47)cloudatlas schrieb: [ -> ]im Privatvermögen muss man Veräußerungsgewinne mit 25% versteuern, in der GmbH nur mit 1,5%

bei den Summen macht sich das dann bemerkbar  Biggrin

 Ist es richtig,  dass dies nur gilt wenn die Beteiligung als Anlage Vermögen (also langfristig) gehalten wird? 
Nicht aber als Umlaufvermögen (Handelsbestand) zu betrachten ist?
Und wo ist da die Grenze?
Chart-Analyse von Erichsen

cloudatlas

(03.11.2020, 20:41)cloudatlas schrieb: [ -> ]kannst dich hier mal einlesen:

https://mit-rueckenwind.info/veraeusseru...ende-gmbh/

danke für die Hinweise zur steuerlichen Betrachtung  Tup
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