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Mit Optionen auf die Nase fallen?
#11

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

Der Witz ist übrigens: Es trifft mal wieder die Klein-/Privatanleger und bei den Options-Tradern besonders auch diejenigen die sich durch Spreads ein Stück weit absichern wollen.

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#12
Notiz 

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

(30.12.2019, 23:19)jf2 schrieb: Der Witz ist übrigens: Es trifft mal wieder die Klein-/Privatanleger und bei den Options-Tradern besonders auch diejenigen die sich durch Spreads ein Stück weit absichern wollen.

Mir fällt dazu auch nichts mehr ein, ich auch kein bock mehr auf diesen abgefuckten Staat.
#13
Notiz 

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

Was hat denn genau geändert? Ist wieder wie bei den Funds die ganze EU betroffen oder nur Deutschland?
#14
Notiz 

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

Nur Deutschland. Wir haben eine neue Regelung in der Einkommensteuer die regelt das man ab 2021 pro Jahr nur max. 10.000€ Verluste in Termingeschäften mit Gewinnen in Termingeschäften verrechnen kann. Also mal am praktischen Beispiel eines Optionstraders:


Heute:
Ich handel 50 Put-Credit-Spreads auf irgendwas, also kaufe 50 Puts zu 55.000€ und verkaufe 50 Puts zu 60.000€. Die 50 Long-Puts verkaufe ich am Ende für 10.000€ und die 50 Short-Puts kaufe ich für 11.000€ zurück

Macht 60.000€-55.000€+10.000€-11.000€ = 4.000€ Gewinn. Darauf zahl ich 1.000€ Kapitalertragssteuer.

Ab 2021:
Gewinn des Short Put 60.000€-11.000€=49.000€
Verlust des Long Put: 55.000€-10.000€=45.000€

zu Versteuern: Gewinn 49.000€ - max. ansetzbar Verlust 10.000€ = 39.000€
Darauf zahle ich 25% Kapitalertragssteuer = 9.750€

Ich habe also 4.000€ verdient auf die ich 9.750€ Steuern zahle Eek 

"Natürlich" darf ich den übrigen Verlust in Häppchen von 10.000€ in den Folgejahren ansetzen wenn ich da entsprechende Einnahmen aus Termingeschäften habe (und keine neuen Verluste anfallen  Irony)

Edit: Schreibfehler + Rechenfehler

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#15
Notiz 

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

Zitat:Termingeschäfte werden also ab 2020 nur dann steuerlich berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige durch die Beendigung des Rechts (insbesondere durch Ausübung des Optionsrechts) einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass der Verfall einer Option nicht als Beendigung des Rechts gilt.
https://www.rbh-steuerberater.de/no_cache/newsdetail/druckversion.html?detailid=644&print=1

10.000 nur bei wertlosen Optionen/Optionsscheinen ?. oder habe ich verstanden ?. Also wenn man sie nicht auf Null verfallen lässt ?.
#16
Notiz 

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

Wieder eine Regel die vermutlich nur für Privatpersonen gilt. Die haben halt keine Lobby...
#17
Notiz 

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

(31.12.2019, 01:05)qqqq4 schrieb: https://www.rbh-steuerberater.de/no_cache/newsdetail/druckversion.html?detailid=644&print=1

10.000 nur bei wertlosen Optionen/Optionsscheinen ?. oder habe ich verstanden ?. Also wenn man sie nicht auf Null verfallen lässt ?.
Genau, man muss sie vor (wertlosem) Verfall verkaufen, um die Verrechnung nutzen zun können.

Das war immer schon ein Streitpunkt und soll so festgezurrt werden.

Müsste man dann wieder auf dem Rechtsweg überprüfen lassen, genau wie die geplante 10k-Grenze.

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One bottle a day keeps the doctor away.
#18
Notiz 

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

(31.12.2019, 01:10)cubanpete schrieb: Wieder eine Regel die vermutlich nur für Privatpersonen gilt. Die haben halt keine Lobby...

So siehts aus. Es steht im Einkommensteuergesetz, also nicht für Kapitalgesellschaften.

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#19
Notiz 

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

(31.12.2019, 01:29)Ramonet schrieb: Genau, man muss sie vor (wertlosem) Verfall verkaufen, um die Verrechnung nutzen zun können.

Das war immer schon ein Streitpunkt und soll so festgezurrt werden.

Müsste man dann wieder auf dem Rechtsweg überprüfen lassen, genau wie die geplante 10k-Grenze.

Schaut Euch das Video an, es geht nicht nur um Totalverluste. Es ist etwas verwirrend weil es bei Aktien um Totalverlust geht (was übrigens am 01.01.2020 in Kraft tritt, also morgen, nachdem das Gesetz am 20.12.2019 durch den Bundesrat ging  Irony), bei den Regelungen zum Terminmarkt aber überhaupt um Verluste (sonst wären ja nur Optionen aber keine Futures betroffen), was wie schon vorhin geschrieben am 01.01.2021 in Kraft tritt.

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#20

RE: Mit Optionen auf die Nase fallen?

Man bekommt als Privatanleger immer mehr Knüppel zwischen die Beine geworfen. Da kann einem doch so langsam die Lust vergehen.


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