
Steuererklärung + Homeoffice
| 17.05.2025, 16:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2025, 16:56 von Boy Plunger.)
Steuererklärung + Homeoffice
Die Abgabe der Steuererklärung für dieses Jahr steht bevor. Personen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, haben noch bis Ende Juli Zeit. Ein wichtiger Punkt dabei ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die zunehmende Tendenz, ihre Arbeit vom heimischen Arbeitsplatz aus zu erledigen.
Doch wie setze ich das um?
Der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch als Werbungskostenpauschale bekannt, wurde erhöht und beträgt für das Steuerjahr 2024 nun 1.230 Euro.
Seit dem Steuerjahr 2023 ist die sogenannte Tagespauschale in Kraft getreten. Zuvor wurde diese als Homeofficepauschale bezeichnet und ist von fünf auf sechs Euro je Tag gestiegen. Auch diese zählt zu den Werbungskosten. Die Kosten sollen abgedeckt werden, die durch die Telearbeit entstehen.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist zu beachten, dass die Kosten für ein eigenes Arbeitszimmer, das sich viele während dieser Zeit eingerichtet haben, nur noch dann in unbegrenzter Höhe angesetzt werden dürfen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.
Wann ist das der Fall? Dies ist jedoch nicht so häufig der Fall, wie man vielleicht annehmen würde.
Die Abgabe der Steuererklärung für dieses Jahr steht bevor. Personen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, haben noch bis Ende Juli Zeit. Ein wichtiger Punkt dabei ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die zunehmende Tendenz, ihre Arbeit vom heimischen Arbeitsplatz aus zu erledigen.
Doch wie setze ich das um?
Der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch als Werbungskostenpauschale bekannt, wurde erhöht und beträgt für das Steuerjahr 2024 nun 1.230 Euro.
Seit dem Steuerjahr 2023 ist die sogenannte Tagespauschale in Kraft getreten. Zuvor wurde diese als Homeofficepauschale bezeichnet und ist von fünf auf sechs Euro je Tag gestiegen. Auch diese zählt zu den Werbungskosten. Die Kosten sollen abgedeckt werden, die durch die Telearbeit entstehen.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist zu beachten, dass die Kosten für ein eigenes Arbeitszimmer, das sich viele während dieser Zeit eingerichtet haben, nur noch dann in unbegrenzter Höhe angesetzt werden dürfen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.
Wann ist das der Fall? Dies ist jedoch nicht so häufig der Fall, wie man vielleicht annehmen würde.