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Ignore-Funktion ist was für Feiglinge
#11
Notiz 

RE: Ignore-Funktion ist was für Feiglinge

(25.12.2021, 14:16)cubanpete schrieb: Und was hindert dann daran kurz zu erwähnen worum es geht?

Das sollte aus einem Ausschnitt ersichtlich sein.

Viel nerviger finde ich das Verlinken von mehrstündigen Videos mit dem Hinweis "Interessantes Video, schaut Euch das mal an." Da wäre tatsächlich eine kurze Inhaltsangabe sinnvoll.

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One bottle a day keeps the doctor away.
#12
Notiz 

RE: Ignore-Funktion ist was für Feiglinge

Der liebe Gott hat nicht alle gleich gemacht.  Wink 

[Bild: GrossFrighteningElephant-size_restricted.gif]
https://gfycat.com/grossfrighteningelephant
#13
Notiz 

RE: Ignore-Funktion ist was für Feiglinge

(25.12.2021, 12:47)cubanpete schrieb: Ich weiss nicht ob das posten von einem Link eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ich würde sagen eher nicht.

Der bloße Link ist sicherlich okay. Hoffe ich jedenfalls.

Wenn aber Zitate auftauchen, muss eigentlich ein Kommentar verfasst werden, damit es keine Probleme mit dem Urheberrecht gibt. Es handelt sich dann um ein sog. Kurzzitat, welches der inhaltlichen Auseinandersetzung dient.
Das Urheberrecht soll nämlich genau das schützen: Dass jemand sich die Arbeit macht, Wissen zusammenzutragen und ein anderer es dann einfach 1:1 übernimmt.

cubanpete schrieb:Aber es ist mühsam. Wenn jemandem nichts dazu einfällt, er keine Meinung hat zu dem verlinkten Artikel, warum bringt er ihn dann hier...

Ich persönlich gebe mir, von Ausnahmen mal abgesehen, immer die Mühe, eine kleine Stellungnahme abzugeben. Die mag wertlos sein, aber damit bin ich rein rechtlich auf der sicheren Seite.

(25.12.2021, 14:11)Ramonet schrieb: Ein Artikel zur aktuellen Steuerproblematik ist z.B. für viele hier nützlich und informativ.

Dazu zwei Dinge:
1.) Es ist natürlich für den Leser extrem nützlich, vorher zu wissen, auf was er da klickt.
2.) Der Link allein ist zwar okay, aber es kann sein, dass der Artikel zwischenzeitlich geupdated oder umgeschrieben oder sogar gelöscht wird. Durch ein Zitat ist der Inhalt, auf den verwiesen wird, für spätere Leser noch nachvollziehbar. Macht aber Mühe, sehe ich genauso.
#14
Notiz 

RE: Ignore-Funktion ist was für Feiglinge

(25.12.2021, 15:41)Ramonet schrieb: Das sollte aus einem Ausschnitt ersichtlich sein.

Genau das ist aber ein Problem.
Wenn jemand Link + "kurzen Ausschnitt" schickt, aber anschließend keinen Kommentar... Meiner unmaßgeblichen Meinung könnte das ein Problem sein.
§ 51 Urheberrechtsgesetz, kann man wahrscheinlich interpretieren.
#15
Notiz 

RE: Ignore-Funktion ist was für Feiglinge

(25.12.2021, 21:36)Skeptiker schrieb: Genau das ist aber ein Problem.
Wenn jemand Link + "kurzen Ausschnitt" schickt, aber anschließend keinen Kommentar... Meiner unmaßgeblichen Meinung könnte das ein Problem sein.
§ 51 Urheberrechtsgesetz, kann man wahrscheinlich interpretieren.

Wo kein Kläger ist bekanntlich auch kein Richter.
Aber selbst wenn es einen Kläger gäbe wär wohl hier jetzt eher das österreichische Urheberrecht maßgeblich, als das deutsche.

Das kenne ich nicht, wird aber wohl ähnlich aussehen wie unseres, da sich auch Österreich an die Richtlinien der EU richten muss.

edit:
Zitat:Im Urheberrechtsgesetz Österreich sind sogenannte gesetzliche Lizenzen und freie Werknutzungen vorgesehen. Dabei ist eine Nutzung von Werken ohne Zustimmung des Urhebers gemeint. 
Dies meint in erster Linie die Vervielfältigung von Werken zum privaten Gebrauch, die sowohl natürlichen Personen als auch Organisationen zusteht. Hierbei ist eine digitale Vervielfältigung nur zulässig, wenn sie keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Allerdings ist die Vervielfältigung ganzer Musiknotenwerke, Bücher und Zeitschriften nur mit der Einwilligung des Berechtigten möglich.  
Ausnahmen bilden hier nur die Nutzung im Schulgebrauch und das Anfertigen von Sicherungskopien für den privaten Sammelgebrauch.

Klingt erstmal so wie wenn es nur um kommerzielle Nutzung geht.

https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/mar...f%C3%BCgen.


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