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450 EUR Job, Urlaubsanspruch
#21
Notiz 

RE: 450 EUR Job, Urlaubsanspruch

also laut gesetz
stehen mir 24 tage urlaub bei 6 tage woche
wenn ich 2 tage woche arbeite wird dem gesetze nach so ausgerechnet
24 tage im jahr bei 6 tage woche / 6 tage woche x 2 tage woche = somit mein urlaubsanspruch in tagen gleich 8 tage

wenn ich 3 stunden am tag durchschnittlich in den letzten 12 monaten gearbeitet habe bedeutet das mir wüden somit 24 stunden in 8 tagen zur verfügung stehen
diese sind direkt vom arbeitgeber zu bezahlen
somit sind wir bei jetzigem mindestlohn am betrag 24 stunden jeweils 9,19 € = 220,56 € und jetzt lieber arbeitgeber bitte zur kassse! meine tasche steht offen  Teacher

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#22

RE: 450 EUR Job, Urlaubsanspruch

korrekt, wenn der Urlaub noch nicht verfallen ist. Plus der Urlaubsanspruch aus 2019. beides nur zu zahlen wenn der AN nicht in der Lage ist den Urlaub vor Vertragsende zu nehmen.

Eine Klage kostet nichts und du kannst dich mit den Fakten selbst vertreten, hab ich auch mit genau dem Thema schon mal gemacht. Ein kurzer Besuch bei Gericht und du solltest das Geld kriegen, das dir zusteht, bei mir war es mit einem Zugeständnis vor dem Termin und keiner vollständigen Verhandlung.

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"Die Wahrheit ist wie Poesie. Und die meisten Leute hassen Poesie." (The Big Short)
#23
Notiz 

RE: 450 EUR Job, Urlaubsanspruch

Minijob: Urlaub berechnen leicht gemacht

https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06...t-gemacht/

Urlaubsrechner für Minijobber
https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlob...mular.html

vielleicht werden Sie da geholfen...

wenn nicht... dann...

Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004
#24

RE: 450 EUR Job, Urlaubsanspruch

Es obliegt dem AN, seinen Urlaub zu nehmen; ansonsten kann er verfallen (wie MMMMMax ja auch schon geschrieben hat.).

Vollzeit oder Minijob macht keinen Unterschied.

Eine finanzielle Abgeltung ist erstmal vom Goodwill des AG abhängig. Dieser kann auch eine Bescheinigung über noch zu gewährende Urlaubstage ausstellen, die dann beim nächsten AG enzulösen ist (nur fürs laufende Jahr).

Ausnahme: Kündigung und Krankheit. Wenn dadurch der Urlaub nicht genommen werden konnte, besteht ein Anspeuch auf Abgeltung.

https://www.arbeitsrechte.de/resturlaub/

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One bottle a day keeps the doctor away.


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