(31.01.2019, 12:05)DaBuschi schrieb:(30.01.2019, 19:51)koksi schrieb: Und wenn er mit 18J oder wie auch immer nicht mit Geld umgehen kann, kann man sich ja immernoch entscheiden dass er es nicht bekommt.
Weil hier jemand schrieb, dass das Depot auf das Kind läuft......
Wenn das Konto auf das Kind lautet, erlischt nach deutschem Recht mit Erreichen der Volljährigkeit die Vollmacht der Eltern und das Kind ist allein verfügungsberechtigt. Demnach sollte man Lösungen parat haben, wenn man feststellt, dass das Kind mit 18 wahrscheinlich noch nicht bereit ist, mit solchen Summen umzugehen.
Wir werden für unsere Kinder ein Depot führen, welches auf meinen bzw. den Namen meiner Frau läuft, sodass wir die Kids gezielt heranführen können.
Macht auch Sinn, allerdings ist dann die Frage wie das Finanzamt das sieht, wenn du dann irgendwann die Aktien an deine Kids
weiter gibt,....kommt dann glaube ich auf die Höhe der "Schenkung" an - oder gibt es hier abweichende Regelung
zu Ehepartnern ?