(01.02.2023, 10:19)cubanpete schrieb: Für Ergänzungsleistungen darf Dein Vermögen inkl. Aktien, Immobilien, Fahrzeuge etc. nicht grösser als CHF 100'000 sein, bzw. 200'000 bei Ehepaaren. Die Ergänzungsleistungen werden nicht exportiert, das heisst Du musst wirklich da wohnen. Und Du musst mindestens ein Jahr Sozialversicherung (AHV) gezahlt haben, also nix mit "in 8 Wochen"...
Grundsatz für Ergänzungsleistungen:
https://handbuch.bernerkonferenz.ch/stic...uslaender/
https://handbuch.bernerkonferenz.ch/stic...tungen-el/
Bedankt!
Also das mit dem Auswandern, um dann dort zu arbeiten, dass muss ich mir noch mal genauer überlegen ;-)
Mir schwebt da so ne Tendenz vor, wie die Überlegungen enden könnten :-)
Kaffee!
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Hat sich erledigt.