(14.05.2020, 21:10)saphir schrieb: Nach meiner Kenntnis geht es im Kern darum: Das Verfassungsgericht sagt, die EZB überschreitet seine Kompetenz indem sie Wirtschaftspolitik und nicht nur Währungspolitik betreibt.
Richtig. Und Karlsruhe schreitet jetzt ein, um die demokratischen Mitbestimmungsrechte von uns Bundesbürgern zu schützen.
saphir schrieb:Der EuGH sieht es so: Die EZB darf unabhängig Währungspolitik betreiben. Welche Werkzeuge sie dabei einsetzen darf, ist gesetzlich geregelt.
Die Frage lautet, ob diese "gesetzlichen Regelungen" im Rahmen von Ermächtigungen erfolgten, die völkerrechtlich abgesichert sind.
saphir schrieb:Dadurch sieht sie sicher gestellt, dass der Markt nicht übergangen wird, also keine verbotene Staatsfinanzierung statt findet.
Ich persönlich halte diese Argumentation für problematisch. Mag sein, dass der einzelne EU-Staat nicht weiß, ob das EZB morgen seine Papiere kaufen wird, aber wenn ein Anleihenkaufprogramm läuft, dann wissen das die Marktakteure und das wiederum wirkt sich auf deren Handlungsweise aus. Es findet also eine Marktverzerrung statt.
Das führt dann dazu, dass Papiere teils über ihren Wert verkauft werden können.
saphir schrieb:Das Verfassungsgericht wiederum sieht welche praktischen Auswirkungen dabei passieren und sagt, dass es de fakto eben doch Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik ist was die EZB macht.
Ich glaube, du hast das recht gut zusammengefasst.
saphir schrieb:Was er bisher nicht tut.
Was vielleicht auch mit der personellen Zusammensetzung zusammenhängen könnte.
saphir schrieb:Das würde die EU zerbrechen, vermute ich.
Das strukturelle Problem des Euros wurde von Ökonomen schon vor der Einführung erkannt und bemängelt. Es hat nur niemand darauf gehört.
Ich halte die Argumentation für logisch nachvollziehbar, dass es sich beim Euro um einen Kooperationskiller handeln könnte. Das wird so oder so langfristig zum Problem werden.