(13.05.2020, 06:52)saphir schrieb: Rein rechtlich dürfte das eigentlich nicht möglich sein, da der EuGH die Handlungen der EZB als rechtlich in Ordnung eingestuft hat.
Das Bundesverfassungsgericht sieht das offensichtlich anders.
saphir schrieb:In etwas ist das so, als ob das Verfassungsgericht ein Urteil schon gesprochen hat und dann ein Landesgericht sagt, das Urteil war rechtlich falsch.
Petitio Principii!
Du jetzt einen der strittigen Gegenstände einfach voraus.
Das Bundesverfassungsgericht hat immer klargestellt, dass das Grundgesetz auch wegen seiner Menschenwürdegarantie einen nicht-übertragbaren Souveränitätskern enthält und das Verfassungsgericht deshalb das Recht hat, das Handeln der EU-Organe zu prüfen.
Zudem weise ich darauf hin, dass Europa kein Bundesstaat ist, es eine europäische Verfassung nicht gibt und das BVerfG in seiner Rechtssprechung bisher recht konsequent war.
Wenn das BVerfG aufgrund von rechtlicher Abwägung zu der Schlussfolgung gekommen ist, dass die EZB über die ihr erteilte Ermächtigung hinausgegangen ist, dann ist das ernst zu nehmen.
saphir schrieb:Eigentlich ist es auch ein wirtschaftliches Problem. Die Handelsungleichgewichte führen zu Finanzierungsproblemen. Da könnte man den Deutschen vorwerfen zu sehr Exportorientiert zu sein und den Importländern zu wenig versteckten Protektionismus zu betreiben oder sagen wir einen zu wenig erfolgreichen.
Ist es nicht zynisch, den Deutschen vorzuwerfen zu erfolgreich zu sein?
Auf Export ist Europa insgesamt angewiesen.