RRG oder diebesser Versager in Berlin beschliessen einen Mietdeckel der mehr als nur auf wackligen Füssen steht
https://www.welt.de/finanzen/immobilien/...tlich.html
Die rot-rot-grüne Regierung in Berlin steht vor der Finalisierung des Gesetzentwurfes für den Mietendeckel
Ordnungsrecht würde somit Zivilrecht außer Kraft setzen. Doch ist diese Reform mit der Verfassung vereinbar? Der Juristen-Tenor ist eindeutig.
In den vergangenen Wochen und Monaten gab es zahlreiche Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu dem Vorhaben. Die meisten Rechtsexperten lassen kaum ein gutes Haar am rot-rot-grünen Mietendeckel.
Lässt es das Eigentumsrecht überhaupt zu, dass der Gesetzgeber Mietobergrenzen festlegt und sogar eine Absenkung der Miete nach einem beliebigen Preiskatalog verlangt?
Darf eine Landesregierung überhaupt eigene Mietengesetze erlassen, wo doch das generelle Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, ab Paragraf 553) Sache des Bundes ist?
Die Antwort lautet meistens: nein. Mieter sollten sich also nicht zu früh freuen und selbst dann noch mit Absenkungs-Begehren abwarten, wenn das Gesetz Anfang 2020 in Kraft treten sollte – dazu raten auch manche Mietrechtsanwälte.
Denn einer verfassungsrechtlichen Prüfung dürfte der Mietendeckel nicht standhalten, so steht es auch in einem von der Berliner Senatskanzlei selbst beauftragten Gutachten der Kanzlei GSK Stockmann.
Aiusführlicher weiter gehts mit nem Klick auf den Link...
https://www.welt.de/finanzen/immobilien/...tlich.html
Die rot-rot-grüne Regierung in Berlin steht vor der Finalisierung des Gesetzentwurfes für den Mietendeckel
Ordnungsrecht würde somit Zivilrecht außer Kraft setzen. Doch ist diese Reform mit der Verfassung vereinbar? Der Juristen-Tenor ist eindeutig.
In den vergangenen Wochen und Monaten gab es zahlreiche Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu dem Vorhaben. Die meisten Rechtsexperten lassen kaum ein gutes Haar am rot-rot-grünen Mietendeckel.
Lässt es das Eigentumsrecht überhaupt zu, dass der Gesetzgeber Mietobergrenzen festlegt und sogar eine Absenkung der Miete nach einem beliebigen Preiskatalog verlangt?
Darf eine Landesregierung überhaupt eigene Mietengesetze erlassen, wo doch das generelle Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, ab Paragraf 553) Sache des Bundes ist?
Die Antwort lautet meistens: nein. Mieter sollten sich also nicht zu früh freuen und selbst dann noch mit Absenkungs-Begehren abwarten, wenn das Gesetz Anfang 2020 in Kraft treten sollte – dazu raten auch manche Mietrechtsanwälte.
Denn einer verfassungsrechtlichen Prüfung dürfte der Mietendeckel nicht standhalten, so steht es auch in einem von der Berliner Senatskanzlei selbst beauftragten Gutachten der Kanzlei GSK Stockmann.
Aiusführlicher weiter gehts mit nem Klick auf den Link...