Risikoeinschätzung der aktuellen Nachricht
Kommission spricht sich für Enteignung großer Immobilienkonzerne aus
https://www.faz.net/aktuell/politik/inla....html#void
der Begriff "Vergesellschaftung" geht zurück auf den Artikel 15 Grundgesetz. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend (3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen).
hat der Berliner Senat die Möglichkeit einer kalten Enteignung ohne Entschädigung? Halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Kommission spricht sich für Enteignung großer Immobilienkonzerne aus
https://www.faz.net/aktuell/politik/inla....html#void
Zitat:Juristisch möglich, angemessen und erforderlich: Die Expertenkommission des Berliner Senats ist für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Zu einem Vergesellschaftungsgesetz dürfte es aber nicht so bald kommen
der Begriff "Vergesellschaftung" geht zurück auf den Artikel 15 Grundgesetz. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend (3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen).
hat der Berliner Senat die Möglichkeit einer kalten Enteignung ohne Entschädigung? Halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Zitat:Der Staat muss gar nicht enteignen. Er kann sämtliche Vonovia Aktien an der Börse aufkaufen, dann sind alle Wohnungen die der Vonovia gehörten in der Hand der Bundesbürger und wir ersparen uns kommunistische Methoden (Bertram Ranftl, Leserkommentar)
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