(30.09.2019, 14:04)ChiefWiggum schrieb: Solo-Möglichkeit eins: Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, dann klagen Sie ohne finanzielles Risiko mit einem guten Anwalt auch gegen einen großen Konzern wie Volkswagen. So wäre Ihnen schon 2016 eine Klage möglich gewesen.
Selbst Ronny Jahn, beim VZBV als Jurist für die Musterklage zuständig, hält die Individualklage mit Rechtsschutzversicherung für den Königsweg.
Solo-Möglichkeit zwei: Sie klagen mit bestimmten Rechtsanwaltskanzleien und lassen einen Prozessfinanzierer das finanzielle Risiko übernehmen.
Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie den Ertrag mit dem Finanzierer teilen, verlieren Sie, trägt der Geldgeber das komplette finanzielle Risiko.
Ich war über eine Rechtsanwaltskanzlei zur Musterfeststellungsklage angemeldet. Aufgrund meiner hohen Laufleistung wurde ich von der Kanzlei kontaktiert mit dem Verweis, dass in meinem Fall eine Einzelklage mehr Sinn macht, weil mein Fahrzeug am Ende der Musterfeststellungsklage wohl nahezu wertlos sein wird.
Also habe ich mich von der Musterfeststellungsklage zurückgezogen und fahren aktuell Solo-Möglichkeit 2. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, erhalte ich vom Schadenersatz im Gewinnfall 90%. Ohne Rechtschutz wären es nur 65% gewesen.
Mittlerweile urteilen Richter auch zunehmend härter. Wurde zu Beginn Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung ausgezahlt, so werden zunehmend Strafzinsen gegenüber Volkswagen angerechnet. Meines Erachtens werden hier 4% p.a. vom Kaufzeitpunkt bis zur Klagezeitpunkt angerechnet und 5% überm EZB-Zins ab Klagezeitpunkt bis zum Gerichtsurteil. Wie das der für mich zuständige Richter machen wird, werde ich in den nächsten Monaten erfahren.