Die Renditeberechnung der Ansparphase kommt mir manchmal vor wie so eine Art Onaniervorlage für Zulagenfetischisten. Der echte Knüppel kommt dann aber später.
Rechnen wir doch mal durch, was am Ende übrigbleibt:
Die Riesterrente berechnet sich aus zwei Komponenten:
Die durchschn. Rentenbezugsdauer in DE beträgt 18/19 Jahre. Wer also jetzt in Rente geht, 'belastet' die Kasse vorr. bis zu seinem 85. Geburtstag.
Die Folgezeit wird durch eine Versicherung gegengedeckt, die bei Renteneintritt vom Versicherer abgeschlossen wird. Und genau hier wird der Kunde über den Tisch gezogen. Die Versicherungen veranschlagen hier in 2017 genau 31% (!!) von der angesparten Summe. Für die Wahl dieses Prozentsatzes gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben und auch keinerlei Möglichkeit der mathematischen Herleitung (mehrfache Nachfrage meinerseits bei div. Anbietern). Dieser Vers.anteil belief sich in 2002 auf 18% bis 2017 auf 31% steigend und wird mit Veränderungen in den jew. Sterbetafeln erklärt und natürlich auch mit sinkenden Zinssätzen.
(vergleiche hierzu https://www.finanzberatung-bierl.de/leis...ion-no-go/)
Dieser Betrag ist zunächst mal futsch und steht auch nicht mehr zur Verfügung bei Vererbung des Vertrages.
84000.- abzgl. Vers. 85+ = 51240.- zur (wahrsch. zinslosen) Auszahlung in 19 Jahren >>> 224.- mtl. zu versteuernde Riesterrente
Break Even nach 31,25 Jahren Rente!
Unser Kopfkissensparer hingegen entnimmt steuerfrei (Steuer nur auf Erträge). Dieser Vorteil gegenüber dem Riestersparer steigt noch, je jünger unsere Vergleichspersonen sind, da die Steuerlast des Riestersparers kontinuierlich steigt. (schrittweise Besteuerung der Renten)
Im Alter braucht man wegen sinkender (bzw. fehlender) Bonität schlichtweg Cash oder Anlagen, die schnell zu Cash zu machen sind. Da nutzt euch keine Zusatzrente von dreifuffzig.
Rechnen wir doch mal durch, was am Ende übrigbleibt:
Die Riesterrente berechnet sich aus zwei Komponenten:
Die durchschn. Rentenbezugsdauer in DE beträgt 18/19 Jahre. Wer also jetzt in Rente geht, 'belastet' die Kasse vorr. bis zu seinem 85. Geburtstag.
Die Folgezeit wird durch eine Versicherung gegengedeckt, die bei Renteneintritt vom Versicherer abgeschlossen wird. Und genau hier wird der Kunde über den Tisch gezogen. Die Versicherungen veranschlagen hier in 2017 genau 31% (!!) von der angesparten Summe. Für die Wahl dieses Prozentsatzes gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben und auch keinerlei Möglichkeit der mathematischen Herleitung (mehrfache Nachfrage meinerseits bei div. Anbietern). Dieser Vers.anteil belief sich in 2002 auf 18% bis 2017 auf 31% steigend und wird mit Veränderungen in den jew. Sterbetafeln erklärt und natürlich auch mit sinkenden Zinssätzen.
(vergleiche hierzu https://www.finanzberatung-bierl.de/leis...ion-no-go/)
Dieser Betrag ist zunächst mal futsch und steht auch nicht mehr zur Verfügung bei Vererbung des Vertrages.
84000.- abzgl. Vers. 85+ = 51240.- zur (wahrsch. zinslosen) Auszahlung in 19 Jahren >>> 224.- mtl. zu versteuernde Riesterrente
Break Even nach 31,25 Jahren Rente!
Unser Kopfkissensparer hingegen entnimmt steuerfrei (Steuer nur auf Erträge). Dieser Vorteil gegenüber dem Riestersparer steigt noch, je jünger unsere Vergleichspersonen sind, da die Steuerlast des Riestersparers kontinuierlich steigt. (schrittweise Besteuerung der Renten)
Im Alter braucht man wegen sinkender (bzw. fehlender) Bonität schlichtweg Cash oder Anlagen, die schnell zu Cash zu machen sind. Da nutzt euch keine Zusatzrente von dreifuffzig.