(22.05.2019, 15:18)ChiefWiggum schrieb:(22.05.2019, 15:02)Kaietan schrieb: Besonders interessanter Aspekt im Urteil: Eine unverheiratete Frau sei nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der durch eine neue Partnerschaft der Unterhaltsanspruch verwirkt werde, heißt es in dem jetzt verkündeten Beschluss.
...und das in 2019
Der Unterhalt steht ja dem Kind zu und nicht der Frau.
Wenn der neue Freund/Mann das Kind adoptiert, dann entfällt der Unterhaltsanspruch gegenüber dem biologischen Vater.
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