https://www.spiegel.de/panorama/gesellsc...68517.html
Besonders interessanter Aspekt im Urteil: Eine unverheiratete Frau sei nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der durch eine neue Partnerschaft der Unterhaltsanspruch verwirkt werde, heißt es in dem jetzt verkündeten Beschluss.
Zitat:Unverheiratete Mutter behält Unterhaltsanspruch - trotz neuer Beziehung
Eine unverheiratete Frau kann auch dann noch Geld vom Vater ihres Kindes bekommen, wenn sie eine neue Partnerschaft beginnt. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden.
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In dem konkreten Fall hatten sich die Elternbereits vor der Geburt ihres Kindes getrennt. Die Mutter verlangte von dem Vater Unterhaltszahlungen für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Dieser lehnte dies unter anderem mit der Begründung ab, dass die Frau mit einem neuen Partner zusammenlebe.
Besonders interessanter Aspekt im Urteil: Eine unverheiratete Frau sei nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der durch eine neue Partnerschaft der Unterhaltsanspruch verwirkt werde, heißt es in dem jetzt verkündeten Beschluss.