"Klar und rechtzeitig" - Arbeitgeber müssen auf Resturlaub hinweisen
Nicht beantragter Urlaub kann nicht mehr automatisch verfallen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer. Unternehmen müssen mit mehr Aufwand rechnen.
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https://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitgeber...64791.html
Nicht beantragter Urlaub kann nicht mehr automatisch verfallen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer. Unternehmen müssen mit mehr Aufwand rechnen.
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