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"Die Lohnsteuer, die monatlich vom Bruttoeinkommen abgezogen wird, basiert zwar auf Schätzungen des zu versteuernden Einkommens, die Werbungskostenpauschale wird dabei aber indirekt berücksichtigt, da die Lohnsteuertabellen, die der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde liegen, bereits Pauschbeträge wie die Werbungskostenpauschale und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag miteinbeziehen."
Nochmal mit meinen Worten: Die Werbungskostenpauschale ist bereits in der Monatssteuertabelle berücksichtigt. Bei der ESt Erklärung wirken nur solche Werbungskosten steuermindernd, die über die bereits verrechnete Werbungskostenpauschale hinausgehen.
Wenn du das aus den ganzen präsentierten Antworten nicht herauslesen kannst, bitte ich dich, es mir einfach zu glauben. Ich weiß es.
"Die Lohnsteuer, die monatlich vom Bruttoeinkommen abgezogen wird, basiert zwar auf Schätzungen des zu versteuernden Einkommens, die Werbungskostenpauschale wird dabei aber indirekt berücksichtigt, da die Lohnsteuertabellen, die der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde liegen, bereits Pauschbeträge wie die Werbungskostenpauschale und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag miteinbeziehen."
Nochmal mit meinen Worten: Die Werbungskostenpauschale ist bereits in der Monatssteuertabelle berücksichtigt. Bei der ESt Erklärung wirken nur solche Werbungskosten steuermindernd, die über die bereits verrechnete Werbungskostenpauschale hinausgehen.
Wenn du das aus den ganzen präsentierten Antworten nicht herauslesen kannst, bitte ich dich, es mir einfach zu glauben. Ich weiß es.