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Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an
#40
Notiz 

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

Nein die verstehen das nicht.

Hier steht es nochmal ganz direkt falsch in deinem Link:

Zitat:Werbungs­kosten

2023 rechnet das Finanz­amt für jeden Arbeitnehmenden pauschal mit 1 230 Euro Werbungs­kosten im Jahr. In den Vorjahren lag dieser Arbeitnehmerpausch­betrag mit 1 200 Euro (2022) und 1 000 Euro (2021) noch etwas nied­riger. Dieser Pausch­betrag wird gleich berück­sichtigt, wenn der Arbeit­geber die monatlich fällige Lohn­steuer ermittelt. Wer dann aber mit der Steuererklärung höhere Werbungs­kosten abrechnet, spart Steuern. Typische Werbungs­kosten sind etwa Ausgaben für den Arbeitsweg oder im Homeoffice sowie Anschaffungs­kosten für Arbeitsmittel und Gewerk­schafts­beiträge. Alles in allem kann sich eine statt­liche Summe ergeben, die eine attraktive Steuererstattung bringt.

Warum sollte das so sein?

Hier nochmal richtig von Taxfix:

https://taxfix.de/ratgeber/steuern-spare...schreiten/


Zitat:Die Werbungskostenpauschale
Jedem*r Arbeitnehmer*in steht eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro zu. Die Pauschale, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt, wird dir bei deiner Steuererklärung von deinem Bruttolohn abgezogen. Dadurch sinkt deine steuerliche Belastung. Ganz automatisch. Der Betrag steht dir pro Steuerjahr nur einmal zu, selbst wenn du ein zweites Arbeitsverhältnis hattest.
Gekürzt werden darf der Jahresbetrag nicht. Auch dann nicht, wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast oder offensichtlich weniger Werbungskosten als der Pauschbetrag angefallen sind.
Wenn du verheiratet bis oder einer Lebenspartnerschaft lebst, steht dir und deinem*r Partner*in je ein Pauschbetrag zur Verfügung. Dabei darf jede*r Partner*in frei entscheiden, ob er*sie den Pauschbetrag nutzt oder höhere Kosten nachweist.


Oder hier:

https://www.steuertipps.de/beruf-job/wer...npauschale


Zitat:Arbeitnehmerpauschbetrag: So funktioniert die Werbungskostenpauschale
31.08.2021, 13:27 Uhr - 
Den Arbeitnehmerpauschbetrag (auch Werbungskostenpauschbetrag oder Werbungskostenpauschale) erhalten Sie, wenn Sie in Ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten geltend machen oder wenn Ihre nachgewiesenen Werbungskosten niedriger als der Pauschbetrag sind.
Können Sie Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag / der Werbungskostenpauschale nachweisen, wird der höhere Betrag berücksichtigt.


Ich mache die Erklärungen seit etwa 8 Jahren mit WISO und das war immer so, dass ich bis zur Grenze der Pauschale eintragen was ich wollte, die Summe der Rückerstattung bleibt immer gleich.
Erst wenn die Grenze der Pauschale überschritten wird ändert sich auch die Rückerstattung.
Man kann das wunderbar testen indem man an den Kilometern Arbeitsweg herum schraubt.

Also wenn ich falsch liege, dann wird das seit mindestens 8 Jahre auf der größten Steuersoftware deutschlandweit auch falsch berechnet.
Vermutlich wäre das irgendwann aufgefallen.

Ich vermute einfach mal das viele sich die Pauschale als Freibetrag beim Arbeitgeber eintragen lassen und dann wird die auch berücksichtigt bei dem monatlichen Einkommen. Dann ist man allerdings zu einer Abgabe einer Erklärung verpflichtet (soweit ich weiß) und bekommt dann auch nichts mehr wieder am Jahresende, wenn ansonsten nichts abzusetzen ist über der Pauschale.
 
Was natürlich gut wäre, wenn man die Pauschale als Freibetrag ansetzen könnte ohne einen Lohnsteuerjahresausgleich machen zu müssen. Da könnte ich mal meinen Arbeitgeber fragen.

__________________
Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit


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RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an - von Vahana - 31.03.2024, 06:02

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