(08.02.2022, 21:28)steve77777 schrieb: Wenn ich das richtig lese, sind allerdings ein paar Monate Arbeit in der Schweiz nicht ausreichend:
Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
• einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbe-
zug), eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente),
nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der
IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhal-
ten, und
• nicht mehr als 100 000 Franken (Alleinstehende) oder 200 000 Fran-
ken (Ehepaare) Vermögen haben, und
• in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
• Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates
sind, oder
• als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununter-
brochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt
diese Frist fünf Jahre.
Doch, ein paar Monate genügen sofern Du Bürger der Schweiz, der EU oder der EFTA bist, sage ich doch. Als Rest Ausländer musst Du 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, als Flüchtling 5.
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