(08.02.2022, 15:33)cubanpete schrieb: Etwas ungerecht ist die Situation in der Schweiz für EU-Ausländer. Habt Ihr gewusst dass ein paar Monate Arbeit in der Schweiz reichen für eine Altersrente pro Ehepaar von 4400 Euro pro Monat? Wie ist das in Deutschland?
Grundlagen: https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicher...stungen-EL
Wenn ich das richtig lese, sind allerdings ein paar Monate Arbeit in der Schweiz nicht ausreichend:
Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
• einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbe-
zug), eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente),
nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der
IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhal-
ten, und
• nicht mehr als 100 000 Franken (Alleinstehende) oder 200 000 Fran-
ken (Ehepaare) Vermögen haben, und
• in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
• Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates
sind, oder
• als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununter-
brochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt
diese Frist fünf Jahre.