(25.01.2021, 19:49)Metalhead71 schrieb: Überweisen geht bei KFZ-Steuer nur nach Lastschriftrückläufer oder sonstigen Ausnahmefällen.Lol, Mein Audi ist Baujahr 2004 und meine B-Klasse 2007,
Bei der Zulassung hast Du keine Wahl. Ohne IBAN und LS-Verfahren keine Zulassung !
In Zeiten der Digitalität sollte es mindestens möglich sein dem "Kunden" eine Mail vor Abbuchung zukommen zu lassen.
Aber wozu ? KFZ-Zulassung ist halt ein Monopol des Staates. Die müssen nicht attraktiv sein und können sich Steinzeitmethoden leisten.
Läuft alles wie früher wenn man nicht an und abmeldet.
Nur dass die Mahnung halt jetzt vom Zoll kommt und nicht mehr vom Landratsamt! Rechnungen scheinen die ja keine zu kennen!