(03.02.2023, 10:41)cubanpete schrieb: Wie wird denn die Entnahme aus der GmbH besteuert, zahlt man da nicht doppelt?
In der Schweiz macht das jedenfalls keinen Sinn wegen der Doppelbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Ausserdem ist privater Kapitalgewinn hier steuerfrei während die Kapitalgesellschaft das versteuern muss. Einzig ein Trust bietet gewisse Vorteile, man muss erst zahlen wenn man das Geld bezieht.
Ja, man zahlt doppelt. Deshalb muß man in DE auch noch betrachten was man mit der GmbH handeln möchte. Optimal sind Aktien und die auch wenn man die aktiv tradet wegen der geringen Steuer. Alles andere (Optionen, Futures, CFD etc.) wird mit Körperschaftssteuer (15%) und außerdem Gewerbesteuer (im Schnitt 12%, Gemeindeabhängig) besteuert, für Fonds gibts noch Spezialsätze. Der als Vorteil benannte Vorsteuerabzug liegt meist nicht vor. Wenn man dann was von dem Geld haben möchte (es sich also als Gehalt auszahlt) zahlt man persönliche Einkommenssteuer, alternativ kann man sich wohl Gewinne ausschütten die dann mit Abgeltungssteuer zu versteuern wären. Insgesamt ist das Thema eher noch komplizierter und die Ride Capital stellt für meinen Geschmack einiges viel zu positiv dar, da muß man dann schon auf der Webseite mal die FAQ lesen um ein paar Details richtig gestellt zu bekommen.
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