Whitpaper deinen Argumenten verschließe ich mich nicht und danke dir für deine ausführliche Meinung.
In gewissem Maße habe kann ich auch die andere Seite verstehen, glaube auch keinesfalls, dass da aus Böswilligkeit gehandelt wurde. Dennoch bleibt die Frage, ob das Verhältnis der Mittel gewahrt bleibt, gerade in der Schweiz. Selber Sachverhalt in D hätte niemals zu einer Einweisung geführt. Nach meiner Abschiebung nach Deutschland war ich sofort frei - bin nur freiwillig in Reichenau geblieben um zu Kräften zu kommen.
Kann doch nicht sein, dass du in einem Land Zwangseingewiesen werden darfst und sobald du die Grenze überschreitest wirst du automatisch anders beurteilt....
Das Sicherheitsbedürfnis der Schweizer, dass ja sich keiner suizidiert kollidiert mit der Bedürfnis des Betroffenen nach menschenwürdiger Behandlung. Mich würde interessieren wie hoch die Rate ist, die durch diese regiden Maßnahmen in der CH vor dem Suizid bewahrt werden, im verhältnis zu dem seelischen Schaden den Betroffene davontragen, die gar nicht suizidal gefährdet sind.
M.E. steht das in keinem Verhältnis, kenne zugegebenermaßen aber auch keine empirischen Studien dazu. Ich kann dir nur dazu sagen, dass sich nach solch einer Aktion, sicher der ein oder andere das Leben nimmt, weil die Wirkung solcher Maßnahmen wie Zwangseinweisung, Gefangennahme durch Polizei, Abschiebung.... etc. haben eine enorm hohe Wirkkraft.
Das bitte ich zu bedenken, auch wenn ich kein Psychiater bin. Meiner Meinung gehört das reformiert und wenn ich im Internet nachlese sehen das auch einige Fachärzte so.
In gewissem Maße habe kann ich auch die andere Seite verstehen, glaube auch keinesfalls, dass da aus Böswilligkeit gehandelt wurde. Dennoch bleibt die Frage, ob das Verhältnis der Mittel gewahrt bleibt, gerade in der Schweiz. Selber Sachverhalt in D hätte niemals zu einer Einweisung geführt. Nach meiner Abschiebung nach Deutschland war ich sofort frei - bin nur freiwillig in Reichenau geblieben um zu Kräften zu kommen.
Kann doch nicht sein, dass du in einem Land Zwangseingewiesen werden darfst und sobald du die Grenze überschreitest wirst du automatisch anders beurteilt....
Das Sicherheitsbedürfnis der Schweizer, dass ja sich keiner suizidiert kollidiert mit der Bedürfnis des Betroffenen nach menschenwürdiger Behandlung. Mich würde interessieren wie hoch die Rate ist, die durch diese regiden Maßnahmen in der CH vor dem Suizid bewahrt werden, im verhältnis zu dem seelischen Schaden den Betroffene davontragen, die gar nicht suizidal gefährdet sind.
M.E. steht das in keinem Verhältnis, kenne zugegebenermaßen aber auch keine empirischen Studien dazu. Ich kann dir nur dazu sagen, dass sich nach solch einer Aktion, sicher der ein oder andere das Leben nimmt, weil die Wirkung solcher Maßnahmen wie Zwangseinweisung, Gefangennahme durch Polizei, Abschiebung.... etc. haben eine enorm hohe Wirkkraft.
Das bitte ich zu bedenken, auch wenn ich kein Psychiater bin. Meiner Meinung gehört das reformiert und wenn ich im Internet nachlese sehen das auch einige Fachärzte so.