Sind keine bzw. nur geringe Kapitalerträge vorhanden, so geht der Vorteil der Steuerfreigrenze verloren, ggf. Teilweise. Wenn ein Verlustvortrag vorhanden ist so wird dieser auch erst in Ansatz gebracht. Dies bedeutet, auch dadurch kann der Vorteil verloren gehen. Es empfiehlt sich also Verlust Positionen, aus steuerlicher Sicht, erst aufzulösen wenn man die Verluste sofort mit Gewinnen verrechnet bekommt.
Wer von euch, hat für diesen Zweck mehre Depot-Konten?
Wer von euch, hat für diesen Zweck mehre Depot-Konten?
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2