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Erfahrungen bei direkter Beteiligung/Übernahme an Unternehmen als Beimischung ?
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Notiz 

RE: Erfahrungen bei direkter Beteiligung/Übernahme an Unternehmen als Beimischung ?

(19.12.2019, 09:12)Mr. Passiv schrieb: Wer so investiert, will betrogen werden.

Das da irgendwer angeblich betrogen werden will klingt wie eine Entschuldigung für die Betrüger. Soll das so rüber kommen oder verstehe ich da etwas falsch?

Das war nicht die Hauptintention des Satzes. Ganz sicher nehme ich hier nicht Berufskriminelle in Schutz, wäre ja noch schöner.

Aber es gibt sehr wohl (sogar auch rechtlich!) eine Mitverantwortung der Opfer solcher Straftaten. Zivilrechtlich (privatrechtlich, wie Ihr drüben sagt) ist es zwar völlig egal; der Täter schuldet sowieso vollen Ersatz, den er aber eh nie bezahlt, sei es, dass er nie ermittelt wird, sei es, dass er insolvent ist (das Erste ist häufiger). Strafrechtlich jedoch geht das Wirtschaftsstrafrecht grundsätzlich von (zumindest) mittelmässig informierten Wirtschaftsteilnehmern aus. Leichtsinn des Opfers kann sich für den Täter strafmildernd auswirken, in extremis ist der Straftatbestand nicht mehr erfüllt (wenn das Opfer jede vernünftigerweise zu erwartende Vorsicht missen liess). Bei gewerbemässigem Betrug ist, um das auch zu sagen, die Hürde für eine solche strafrechtliche Entlastung des Täters allerdings hoch. Hat der Täter ein regelrechtes Lügengebäude errichtet, ist der Straftatbestand immer erfüllt. Die Äusserungen und Termini beziehen sich aufs Schweizer Recht, das deutsche ist bezüglich Betrug interessanterweise eher strenger (d. h. gewichtet eine Mitverantwortung des Opfers mit grösserer Zurückhaltung).

Meine Äusserung war ohnehin weniger rechtlich als mehr behavioral (schönes Wort Dunce-cap ): Betrug funktioniert nur, wenn es auch Betrogene gibt, nicht nur Betrüger.

Lg X.


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RE: Erfahrungen bei direkter Beteiligung/Übernahme an Unternehmen als Beimischung ? - von Xeno - 19.12.2019, 13:28

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