Als Angestellter kommst Du nicht raus für diese Tätigkeit, auch wenn Du (nebenbei) selbstständig bist.
Außer:
Als GmbH-Geschäftsführer kommst Du auch als Angestellter heraus, wenn Du zusätzlich Gesellschafter bist und Merkmale dafür sprechen, dass Du kein normaler angestellter GF bist. Das muss nicht bedeuten, dass Du Mehrheitsgeschäftsführer bist. Musst Du bei der AOK prüfen lassen.
Als AG-Vorstand bist Du auch als Angestellter nicht RV-pflichtig.
Außer:
Als GmbH-Geschäftsführer kommst Du auch als Angestellter heraus, wenn Du zusätzlich Gesellschafter bist und Merkmale dafür sprechen, dass Du kein normaler angestellter GF bist. Das muss nicht bedeuten, dass Du Mehrheitsgeschäftsführer bist. Musst Du bei der AOK prüfen lassen.
Als AG-Vorstand bist Du auch als Angestellter nicht RV-pflichtig.