(12.10.2019, 00:26)Bucketeer schrieb: es wird so getan als hätte man jeden Tag gearbeitet, weil der Gesetzestext von 24 Tagen inkl. Sa spricht.Falsch.
Wenn ich also 2 Tage die Woche mit je 5Std. arbeite, bekomme ich formal einen Jahresurlaub von 20 Tagen mit je 2Std. oder 24 Tage mit je 1,7 Std. gewährt.
Daß ich den ganzen Arbeitstag wegbleibe, ändert daran nichts.
du hast Anspruch auf „Arbeitstage pro Woche“/6x24, dabei ist es egal wie viele Stunden du arbeitest
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"Die Wahrheit ist wie Poesie. Und die meisten Leute hassen Poesie." (The Big Short)