Sorry, ich kann nichts Falsches darin erkennen, wenn das FA keine Ausgaben für eine Wohnung anerkennt, die über mehrere Jahre nicht vermietet wird.
Es geht ja wohl nicht darum, dass das FA irgendwelche Steuern für deine Wohnung haben will, sondern dass Ausgaben für diese Wohnung nicht als steuermindernd anerkannt werden. Für meine selbstgenutztes Haus kann ich auch keine Ausgaben geltend machen, von ein paar Pauschalkröten für Handwerker mal abgesehen. Und eine leerstehende Wohnung habe ich auch. Dafür Ausgaben steuermindernd anzugeben, auf die Idee wäre ich nicht gekommen.
Ich wünsche dir aber natürlich trotzdem viel Erfolg bei deinem Rechtsstreit.
Es geht ja wohl nicht darum, dass das FA irgendwelche Steuern für deine Wohnung haben will, sondern dass Ausgaben für diese Wohnung nicht als steuermindernd anerkannt werden. Für meine selbstgenutztes Haus kann ich auch keine Ausgaben geltend machen, von ein paar Pauschalkröten für Handwerker mal abgesehen. Und eine leerstehende Wohnung habe ich auch. Dafür Ausgaben steuermindernd anzugeben, auf die Idee wäre ich nicht gekommen.
Ich wünsche dir aber natürlich trotzdem viel Erfolg bei deinem Rechtsstreit.