Nein es geht auch um die vorläufig erteilten!
Die Vermietungsabsicht kann nur lückenweise untermauert werden.
Zitat:ChiefWiggum schrieb:
Ich behalte mir vor, die vorläufig erteilten Einkommensbescheide entsprechend zu ändern!
Die Vermietungsabsicht kann nur lückenweise untermauert werden.