Du musst halt nachweisen, dass Du wirklich vermieten willst, z. B. durch Anzeigen in der Zeit oder im Netz.
Ansonsten sieht das FA kaum CHancen, dass Dein Einspruch positiv beschieden wird.
Wenn Du den Einspruch zurücknimmst, werden die negativen Einkünfte eh nicht anerkannt.
Ansonsten sieht das FA kaum CHancen, dass Dein Einspruch positiv beschieden wird.
Wenn Du den Einspruch zurücknimmst, werden die negativen Einkünfte eh nicht anerkannt.