(19.03.2019, 17:37)Bucketeer schrieb:Zitat:Der Kunde kauft bei der Online-Verkaufsplattform, aber er wickelt das Geschäft mit der jeweiligen Amazon-Marketplace-Firma direkt ab. Dadurch ist Amazon nicht direkt beteiligt, der Endkunde ist durch das Inverkehrbringen des Produktes selbst haftbar.Endkunden sind keine "Inverkehrbringer"! Inverkehrbringer sind nur Importeure die die Ware weiterverkaufen!
Sicher? Inverkehrbringer sind (nach meiner Kenntnis) Hersteller und Importeure. Also im Fall des Elektronikartikels aus China der Kunde der über Amazon/Alibaba/Rakuten bei einem chinesischen Exporteur bestellt.
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Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU
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