(11.05.2019, 08:45)cubanpete schrieb: Da hast Du natürlich Recht, aber das selbe gilt auch für die Gewinnsteuer.
Der Gewinn ist auch verschiebbar. Aber nur begrenzt.
Der free Cashflow ist ein rein rechnischer Wert der sich durch Nettokreditaufnahme(Nettotilgung) und Einahmen und Ausgaben ergibt.
Ich bring dir ein Extrembeispiel:
Ein Unternehmen produziert in Deutschland, verkauft aber fast nur in China und hat dort auch seinen Vertrieb sitzen.
Jetzt kannst du davon ausgehen, dass der Wirtschaftprüfer es nicht zulassen wird,
dass das Unternehmen seine Gewinne in China versteuert.
Du hast da als Unternehmen zwar etwas Handlungspielraum und kannst dann
das Delta, zwischen dem deutschen Verkausfpreis und dem Chinesischen Verkaufspreis abzueglich der Logistigkosten plus einer Durchschnittsmarge in China einordnen.
Beim Cashflow wäre das aber so,
dass du nur durch Darlehensaufnahme den kompletten free Cashflow plötzlich in China hast.
Der free Cashflow entsteht nämlich genau dort wo nicht die Nettofinazierung herkommt.