Urteil des Bundesgerichtshofs
Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Stand: 28.07.2021 12:06 Uhr
Die Geschäfte im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal sind illegal. Das hat der Bundesgerichtshof erstmals in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt. Es handele sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung, urteilten die Richter.
....Die Verteidiger hatten argumentiert, die Geschäfte seien wegen einer Gesetzeslücke nicht strafbar gewesen. Dieser Ansicht widersprach der BGH allerdings. Die Angeklagten hätten vorsätzlich gehandelt und die Geschäfte nur betrieben, um die Finanzämter zu Steuererstattungen zu veranlassen. Es habe sich um vorsätzliche Steuerhinterziehung gehandelt.
Das Argument, es habe sich um eine Gesetzeslücke gehandelt, wies der Senat zurück. "Eine Lücke gab es hier nicht", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum.
Banken prellten Fiskus um Milliarden Euro
........Neben der Verurteilung der britischen Aktienhändler bestätigten die Richterinnen und Richter auch, dass die in den Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg 176 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen muss.........
Urteil richtungsweisend für weitere Verfahren
Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Zudem ist das BGH-Urteil richtungsweisend, weil im Cum-Ex-Komplex noch zahlreiche Strafverfahren vor deutschen Gerichten anhängig sind. Insgesamt geht es dabei um Milliardensummen.
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/cum...l-101.html
Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Stand: 28.07.2021 12:06 Uhr
Die Geschäfte im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal sind illegal. Das hat der Bundesgerichtshof erstmals in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt. Es handele sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung, urteilten die Richter.
....Die Verteidiger hatten argumentiert, die Geschäfte seien wegen einer Gesetzeslücke nicht strafbar gewesen. Dieser Ansicht widersprach der BGH allerdings. Die Angeklagten hätten vorsätzlich gehandelt und die Geschäfte nur betrieben, um die Finanzämter zu Steuererstattungen zu veranlassen. Es habe sich um vorsätzliche Steuerhinterziehung gehandelt.
Das Argument, es habe sich um eine Gesetzeslücke gehandelt, wies der Senat zurück. "Eine Lücke gab es hier nicht", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum.
Banken prellten Fiskus um Milliarden Euro
........Neben der Verurteilung der britischen Aktienhändler bestätigten die Richterinnen und Richter auch, dass die in den Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg 176 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen muss.........
Urteil richtungsweisend für weitere Verfahren
Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Zudem ist das BGH-Urteil richtungsweisend, weil im Cum-Ex-Komplex noch zahlreiche Strafverfahren vor deutschen Gerichten anhängig sind. Insgesamt geht es dabei um Milliardensummen.
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/cum...l-101.html
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