(07.10.2019, 23:07)Guhu schrieb: Die Gesetzgebung hat sich in den letzten Jahren geändert. Nach § 8b KStG waren früher Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen von Kapitalgesellschaften sowie aus Ausschüttungen (Dividenden) für Kapitalgesellschaften bis auf die 5% steuerfrei.Danke das ist schonmal hilfreich und ein Grund wieso man es also vorerst noch lassen sollte, bzw. es sich erst später mit noch mehr Vermögen rechnet. Wahrscheinlich wieder um die Bürger schön klein zu halten und nur der eh schon relativ gut betuchten Minderheit die Steuerschlupflöcher zu ermöglichen.
Das hat man zunächst für die Dividenden und dann Ende 2017 für den Verkaufsgewinn auf Beteiligungen mit mehr als 10% Anteilsbesitz beschränkt. Damit sind die üblichen Beteiligungen an börsennotierten Ags zu versteuern, und zwar 2x:
Zum einen in der GmbH (KöSt+GewSt+SolZschl) und dann noch einmal nach Ausschüttung auf privater Ebene.
PS: habe selber eine GmbH, die davon betroffen war.
Interessant wäre mal ein Rechenbeispiel, in der die Variablen dann bei der Einnhamenseite Dividendenerträge/Spekulationsgewinne/evtl. Mieten und auf der Ausgabenseite Kosten für Finanzierung, Erhalt der Kapitalgesellschaft usw. stünden.
Ich werd wohl nicht drumrumkommen mir da nochmal eine Woche um die Ohren zu schlagen...
Was kostet denn der Erhalt/Betrieb einer Kapitalgesellschaft? Die minimalen Kosten bzw. nach was sich die Kosten für Bilanz, Buchhaltung, "Pflichtkosten" halt etc. richten wäre interessant, damit ich da verläßliche Daten habe für die Berechnung benutzen kann.
Wegen dem Sachkundenachweis und der Gewerbeerlaubnis, weiß da jemand genaueres?