(08.01.2019, 03:23)7rabbits schrieb: Ich glaube das trifft nur auf ganz wenige zu.
Es heißt im § 210 sgb 6 unter Punkt 1:
Zitat:Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben,
Das Recht zur freiwilligen Versicherung hat jeder Selbstständige.
Für die Erstattung muss man wahrscheinlich dauerhaft Auswandern, wenn ich das richtig interpretiert habe.
Glaube das geht auch so (ohne Gewähr, bin nicht in der Situation). Unser Member GUHU hier im Forum ist glaube ich einer dieser Leute die das gemacht haben... Er kann hier sicher Licht ins Dunkel bringen.
Beste Grüße