Die Finanzaufsicht Bafin hatte am 18. Februar 2019 für zwei Monate Leerverkäufe mit Wirecard-Aktien untersagt. Das Verbot wurde von der Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele durchgedrückt, obwohl weder die Handelsüberwachung noch die hessische Börsenaufsicht damals einen Anlass zum Eingreifen sahen. Das geht aus mehreren Schreiben hervor, die dem "Handelsblatt „vorliegenvor / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Leitung..._node.html
https://www.handelsblatt.com/finanzen/ba...01304.html
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Leitung..._node.html
https://www.handelsblatt.com/finanzen/ba...01304.html