(21.04.2023, 09:24)FabiC2 schrieb: Dann müsste er aber sein Geld an der Grenze anmelden
Nein, freier Kapitalfluss... ah, das war wohl mal.
In der Schweiz ist Bargeldeinfuhr unbegrenzt möglich und ist nicht deklarationspflichtig. Wenn die Zollbeamten allerdings Beträge über CHF 10'000 finden so werden sie wohl die Herkunft erfragen und das Geld bei Verdacht auf Geldwäsche beschlagnahmen. Ist aber eher unwahrscheinlich...
In Deutschland allerdings dürften die Geldhunde die Fränkli erschnüffeln.
Wenn das Geld nicht von einem Banküberfall stammt so ist es vielleicht günstiger es einfach zu deklarieren...
Ah, und noch was: 100 km von der Grenze gilt für den Zoll als Grenze. Deshalb findet man vielleicht keine Institutionen die über 100 Kilometer von der Grenze entfernt sind die Fränkli annehmen.
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