Rein hypothetisch:
Muss ich eigentlich eine Fehlbelegungsabgabe nachzahlen, wenn ich in Berlin-Kreuzberg als eine meistgesuchte Terroristin eine Sozialwohnung 20 Jahre lang bewohnt habe? Oder ist das in Berlin gar der intendierte Zweck?
Muss ich eigentlich eine Fehlbelegungsabgabe nachzahlen, wenn ich in Berlin-Kreuzberg als eine meistgesuchte Terroristin eine Sozialwohnung 20 Jahre lang bewohnt habe? Oder ist das in Berlin gar der intendierte Zweck?