(16.06.2021, 12:57)MacMoneysac schrieb: Der Erblasser könnte auch bestimmte Anschaffungen wie Spülmaschinen, Kühlschränke, Fernseher usw. für die Erben kaufen. Danach kräht im Todesfall eh keiner, wo das Zeug geblieben ist. Letztendlich ist das alles dasselbe wie hier und da mal etwas Bargeld zuzustecken. Das kann de facto auch niemand nachvollziehen.
Da das in der Realität ja auch wirklich so ist, kannst du ja mal aufsummieren, auf welche Beträge du da in einer 10 Jahresspanne kommen kannst. Eine derartig gelebte Praxis dürfte eine Freigrenze von z.B. 20k€ um ein Vielfaches überschreiten.