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Erbschaftssteuer sparen / vermeiden / minimieren / optimieren
#3
Notiz 

RE: Erbschaftssteuer sparen / vermeiden / minimieren / optimieren

(16.06.2021, 11:54)mmmmmax schrieb: Den Punkt [Kettenschenkungen] würde ich nochmal genauer überprüfen - ich denke nicht, dass man damit (legal) die Freigrenzen umgehen kann. 

Keine Empfehlung, aber die ein oder anderen Cryptos werden auch schwer nachzuverfolgen sein... Uhren/Wertgegenstände kaufen und weitergeben ist auch schwer nachvollziehbar.

Ich weiß, es wirkt erstmal anrüchig, Kettenschenkungen sind jedoch tatsächlich legal, sogar gang und gäbe. Allerdings darf der Mittelmann nicht zur Weitergabe verpflichtet sein. Er muss "über das Geld verfügen können", damit es anerkannt wird (als "separate Schenkung" sozusagen). Man sollte daher auch darauf achten, dass etwas Zeit verstreicht zwischen dem Erhalt und der Weitergabe der Schenkung. Mit 1 Woche soll man sicher sein, habe ich gelesen. Auf keinen Fall sollte man das Geld am selben Tag direkt weiterleiten. Das wichtigste ist jedoch, dass es pro forma keine Verpflichtung zur Weitergabe gibt.

Der Kettenschenkungs-Trick wird sehr oft von Eheleuten angewandt. Beispiel: Ein vermögender Mann überträgt seiner Frau (Freibetrag 500.000!) etwas, damit diese es an die gemeinsamen Kinder weitergibt (nochmals jeweils 400.000 Freibetrag). Prinzipiell spricht nichts dagegen auch vertrauenswürdige Dritte dafür einzuspannen, allerdings hat man hier nur einen Freibetrag von 20.000 für Nicht-Verwandte, bei großen Vermögen hat man also nicht viel damit gewonnen.

Weitere Informationen zum Thema Kettenschenkung: https://www.finanztip.de/kettenschenkung/


Die Idee mit den Cryptos, Uhren und Wertgegenständen finde ich prinzipiell gut, auch Edelmetalle kommen mir in den Sinn. Der Erblasser könnte auch bestimmte Anschaffungen wie Spülmaschinen, Kühlschränke, Fernseher usw. für die Erben kaufen. Danach kräht im Todesfall eh keiner, wo das Zeug geblieben ist. Letztendlich ist das alles dasselbe wie hier und da mal etwas Bargeld zuzustecken. Das kann de facto auch niemand nachvollziehen.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Maßnahmen handelt es sich aber hierbei streng genommen, sofern es keine Gelegenheitsgeschenke zu besonderen Anlässen sind, um illegale Maßnahmen, denn eigentlich gehören sämtliche Zuwendungen ohne Gegenleistung (=Schenkung) dem Finanzamt gemeldet, spätestens wenn der Freibetrag von 400.000 überschritten wird.


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RE: Erbschaftssteuer sparen / vermeiden / minimieren / optimieren - von MacMoneysac - 16.06.2021, 12:57

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