Zur Teilfreistellung:
Früher konnten ETF-Anleger einbehaltene Quellensteuern auf die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Fonds anrechnen lassen. Jetzt gibt es diese Anrechnung der Quellensteuer nicht mehr und der Anleger durch eine Teilfreistellung steuerlich entlastet. Im Grunde ist es doch nur der Ausgleich des auf Fondsebene entstandenen Nachteils. In konkreten Zahlen ausgedrückt, kann ich gerade nicht dienen. Als das mit Vorabpauschale aufkam und ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, kam ich zu dem Ergebnis, dass die Teilfreistellung die Nachteile der Besteuerung im Fonds/ETF nicht 100%-ig ausgleicht, aber sehr nahe kommt. Ich kann mich irren und habe gerade keine entsprechenden Berechnungen parat.
Früher konnten ETF-Anleger einbehaltene Quellensteuern auf die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Fonds anrechnen lassen. Jetzt gibt es diese Anrechnung der Quellensteuer nicht mehr und der Anleger durch eine Teilfreistellung steuerlich entlastet. Im Grunde ist es doch nur der Ausgleich des auf Fondsebene entstandenen Nachteils. In konkreten Zahlen ausgedrückt, kann ich gerade nicht dienen. Als das mit Vorabpauschale aufkam und ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, kam ich zu dem Ergebnis, dass die Teilfreistellung die Nachteile der Besteuerung im Fonds/ETF nicht 100%-ig ausgleicht, aber sehr nahe kommt. Ich kann mich irren und habe gerade keine entsprechenden Berechnungen parat.