(05.03.2021, 13:13)Fundamentalist schrieb: Dürfte aber bei der Steuererklärung dann ausgeglichen werden, falls es keinen Reichen trifft?
Nö, wird es nicht - wenn dann nur reduziert im Zuge der Günstigerprüfung.
Die "Reichen" hatte ich übrigens mit Absicht in Hochkommata gesetzt, dass dies der Blickwinkel unserer Steuerministers ist: "Nur Reiche können sich Aktien leisten".