(15.11.2020, 19:20)EMEUV schrieb: Sind keine bzw. nur geringe Kapitalerträge vorhanden, so geht der Vorteil der Steuerfreigrenze verloren, ggf. Teilweise. Wenn ein Verlustvortrag vorhanden ist so wird dieser auch erst in Ansatz gebracht. Dies bedeutet, auch dadurch kann der Vorteil verloren gehen. Es empfiehlt sich also Verlust Positionen, aus steuerlicher Sicht, erst aufzulösen wenn man die Verluste sofort mit Gewinnen verrechnet bekommt.
Wer von euch, hat für diesen Zweck mehre Depot-Konten?
Hier noch ein Beispiel:
Im Depot-Konto 1 ist eine Position von 100 BASF-Aktien Kauf zu 69,50.
Im Depot-Konto 2 100 BASF-Aktien Kauf zu 55,00.
Beim Verkauf der Position aus Depot-Konto 1 zu 57,00 wird ein Verlust zu 1250,00 erwirkt. Wenn sonst keine Transaktionen anfallen. Wird Verlust vorgetragen und der Freibetrag geht verloren.
Verkauft man aber die Position aus Depot-Konto 2 zu 57,00 wird ein Gewinn von 200,00 erzielt der wegen dem Freibetrag steuerfrei bleibt.
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2