ok, du willst als vor das Finanzgericht.
Dann sollte ja vorher bereits eine Einspruchsentscheidung ergangen sein (Verwaltungsakt aufgrund eines eingelegten Rechtsmittels).
Du hast also gegen einen Bescheid des FA Einspruch eingelegt und diesen Einspruch hoffentlich auch begründet.
In der Folge wurde deinem Einspruch wohl nicht stattgegeben (mit Begründung)
Gegen diese Begründung der Entscheidung des FA im Rechtsmittelverfahren) kann sich deine Klage richten.
Du musst dann auch deine Rechtsauffassung begründen und darlegen das die Entscheidung des FA dich in deinen Rechten verletzt.
Dann sollte ja vorher bereits eine Einspruchsentscheidung ergangen sein (Verwaltungsakt aufgrund eines eingelegten Rechtsmittels).
Du hast also gegen einen Bescheid des FA Einspruch eingelegt und diesen Einspruch hoffentlich auch begründet.
In der Folge wurde deinem Einspruch wohl nicht stattgegeben (mit Begründung)
Gegen diese Begründung der Entscheidung des FA im Rechtsmittelverfahren) kann sich deine Klage richten.
Du musst dann auch deine Rechtsauffassung begründen und darlegen das die Entscheidung des FA dich in deinen Rechten verletzt.