HGB-JA:
In der Handelsbilanz werden die fortgefuehrten Anschaffungskosten bilanziert. Zum Ansatz von latenten Steuern kommt es , wenn es Abweichungen zu den steuerlichen Bewertungsvorschriften gibt (z.B. Abschreibungsdauer Firmenwert oder Immobilien; Ansatz immatr. AV; steuerliche Verlustvortraege).
Hier ist ueber die latenten Steuern kein Rueckschluss auf den "realen Wert" moeglich. Bedingung waere, dass diese auch handelsrechtlich bilanziert werden wuerden.
IFRS-JA:
Erfolgt die Bilanzierung nach Fair-Value (bei Immobilien moeglich), kannst du die "fairen Werte" direkt aus der Bilanz lesen und brauchst nicht den Umweg ueber die latenten Steuern gehen. Gehst du den Weg ueber die latenten Steuern, muesstest du daneben andere Effekte neutralisieren (siehe oben).
Achtung: Der "Fair-Value" ist leicht zu manipulieren.
Fazit: Du kannst die latenten Steuern nicht nutzen um einen genaueren Wert des Firmenvermögens retrogart zu ermitteln.
Bg,
In der Handelsbilanz werden die fortgefuehrten Anschaffungskosten bilanziert. Zum Ansatz von latenten Steuern kommt es , wenn es Abweichungen zu den steuerlichen Bewertungsvorschriften gibt (z.B. Abschreibungsdauer Firmenwert oder Immobilien; Ansatz immatr. AV; steuerliche Verlustvortraege).
Hier ist ueber die latenten Steuern kein Rueckschluss auf den "realen Wert" moeglich. Bedingung waere, dass diese auch handelsrechtlich bilanziert werden wuerden.
IFRS-JA:
Erfolgt die Bilanzierung nach Fair-Value (bei Immobilien moeglich), kannst du die "fairen Werte" direkt aus der Bilanz lesen und brauchst nicht den Umweg ueber die latenten Steuern gehen. Gehst du den Weg ueber die latenten Steuern, muesstest du daneben andere Effekte neutralisieren (siehe oben).
Achtung: Der "Fair-Value" ist leicht zu manipulieren.
Fazit: Du kannst die latenten Steuern nicht nutzen um einen genaueren Wert des Firmenvermögens retrogart zu ermitteln.
Bg,