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Pflegekosten für Eltern - Gesetzeslage
#5
Notiz 

RE: Pflegekosten für Eltern - Gesetzeslage

(23.02.2020, 16:42)SBU schrieb: Sollte sich das ändern, wär ich vor dem Hintergrund der Einkommensgrenze betroffen.

Siehe hier:
Damit sind Betroffene auch nicht mehr verpflichtet, dem Sozialamt Auskunft über ihre Einkünfte zu geben, wie Hauß betont. Flattert ein entsprechender Fragebogen ins Haus, kann er getrost unbeantwortet bleiben.

Also solange das Amt nicht eine begründete Vermutung über dein hohes Gehalt hat können die dich nicht enteignen.
Deine Ferraris musst du natürlich verkaufen oder gut verstecken. Wink

Wenn du einen offensichtlich gut bezahlten Job hast wird es natürlich schwer. Versuchen kann man es natürlich, aber dabei würde ich die Enteigungssummen liquide zur Seite legen bis es verjährt ist.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Pflegekosten für Eltern - Gesetzeslage - von Vahana - 23.02.2020, 18:29

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