Es obliegt dem AN, seinen Urlaub zu nehmen; ansonsten kann er verfallen (wie MMMMMax ja auch schon geschrieben hat.).
Vollzeit oder Minijob macht keinen Unterschied.
Eine finanzielle Abgeltung ist erstmal vom Goodwill des AG abhängig. Dieser kann auch eine Bescheinigung über noch zu gewährende Urlaubstage ausstellen, die dann beim nächsten AG enzulösen ist (nur fürs laufende Jahr).
Ausnahme: Kündigung und Krankheit. Wenn dadurch der Urlaub nicht genommen werden konnte, besteht ein Anspeuch auf Abgeltung.
https://www.arbeitsrechte.de/resturlaub/
Vollzeit oder Minijob macht keinen Unterschied.
Eine finanzielle Abgeltung ist erstmal vom Goodwill des AG abhängig. Dieser kann auch eine Bescheinigung über noch zu gewährende Urlaubstage ausstellen, die dann beim nächsten AG enzulösen ist (nur fürs laufende Jahr).
Ausnahme: Kündigung und Krankheit. Wenn dadurch der Urlaub nicht genommen werden konnte, besteht ein Anspeuch auf Abgeltung.
https://www.arbeitsrechte.de/resturlaub/
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One bottle a day keeps the doctor away.